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1.GRÜNE
VERSICHERUNGSKARTE: Was ist das und wo kann man am Hafen in Ancona nach
Auskunft fragen? Antworten: 1.
Antwort: die grüne Versicherungskarte ist eine Erweiterung
der Versicherungspolice des Kraftfahrzeugs für Schäden, die
ausserhalb Italiens vorfgefallen sind. Jede Versicherungsgesellschaft
hat mit den jeweiligen Ländern besondere Vereinbarungen abgeschlossen.
Überprüfen Sie vor der Abfahrt, ob Ihre Grüne Versicherungskarte
das zu besuchende Land für Schadensfälle abdeckt (auf der
Rückseite der Versicherungspolice können Sie dies überprüfen).
Sollte das Zielland nicht mitversichert sein, ist es notwendig, bevor
Sie Italien verlassen eine Integration zu Ihrer Grünen Versicherungkarte
zu erwerben. Dies können Sie am Wechselschalter des Hafen-Bahnhofs
erledigen. 2.
Antwort: sollte das Fahrzeug auf Private oder auf eine Firma
ausgestellt sein, benötigt der Fahrer eine unterzeichnete Volmacht
vom Fahrzeugbesitzer oder vom Besitzer/Geschäftsführer der
ausgestellten Firma. Die Vollmacht muss von einem Amtsangestellten beglaubigt
werden.
4.
Antwort: das hängt alles von den auserwählten Zielländern
ab: 5.
Antwort: die Minderjährigen müssen mit einem Personalausweis
ausgestattet sein, der von der Herkunftsgemeinde ausgestellt wurde und
vom Polizeipräsidium samt der Ausreisegenehmigung der Eltern und
unter Namenangabe der Begleiter beglaubigt werden muss. Es ist Minderjährigen
ab 14 Jahren gestattet alleine zu reisen, jedoch wird auch in diesem
Fall eine Ausreisegenehmigung der Eltern benötigt. 6.
Antwort: Die internationalen Verkehrsregelungen schreiben vor,
dass Fahrzeuge, die im Ausland unterwegs sind mit einem erkennbaren
Symbol des Herkunftslandes ausgestattet werden müssen. Es sind
Geldstrafen für Fahrzeugbesitzer vorgesehen, dessen Fahrzeuge ohne
dieses Symbol fahren. 7. Antwort: falls das Elektrogerät einen klaren Verschleiss aufweist, ist keine Meldung am Zollamt notwendig. Es werden nur selten Kontrollen dieser Art am Hafen von Ancona durchgeführt, insbesondere bei EU-Bürgern. Falls das Gerät jedoch neu ist und man kein Risiko eingehen will, sollte man sich zum Zollamt des Hafens beim Varco da Chio begeben und eine Meldung unterzeichnen. 8.
Antwort: Aussereuropäische Bürger, die nicht in Italien
wohnhaft sind und sich für die Ausreise in ein aussereuropäisches
Land einschiffen und einen Mindestbetrag von Eur 180,79 (ehemalige Lit.
350.000) ausgegeben haben, dürfen einen Rückerstattungsantrag
der Mehrwertsteuer am Hafen von Ancona stellen. 9. Antwort: Jede Seefrachtgesellschaft die in Ancona Halt macht akzeptieren Erdgas oder Flüssiggas betriebene Fahrzeuge, vorausgenommen der Tank ist leer, da es sich um gefährliche Gase handelt. Einige Gesellschaften bestehen sogar auf die GAS FREE – Zertifikate, welche die Leerung der Gastänke bestätigen. Sollten Sie bei Ankunft im Hafen aufgefordert werden dieses Zertifikat vorzuweisen, wenden Sie sich an die Hafenkomandantur, die Ihnen die notwendigen Informationen geben werden. 10.
Antwort: Haustiere werden bei den in Ancona abfahrenden Schiffen
meistens kostenlos eingeschifft (aber nicht überall). Kleine Haustiere
können zusammen mit dem Haustierbesitzer reisen, die folgendlich
Zugang zu den gemeinschaftlichen Räumlichkeiten haben, voraussgesetzt,
dass diese in vorgesehenen Käfigen untergebracht sind. Sollte es sich nicht um Haustiere handeln, werden sie in den meisten Fällen nicht am Bord des Schiffes akzeptiert. Bitte kontaktieren Sie für weitere Informationen die Seefrachtagentur. 11. Nein, auf dem Hafengelände gibt es keine Parkplätze auf denen Fahrzeuge mehrere Tage stehen gelassen werden dürfen. Jedoch befindet sich 50 Meter vom Hafeneingang entfernt das Parkhaus TRAIANO. Für Auskünfte über Reservierungen und Preise können Sie sich an die folgende Nummer wenden 071-203834 Wir danken der Finanzbehörde, der Grenzpolizei und den Seefrachtagenturen für die Zusammenarbeit. |
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