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Fragen:

1.GRÜNE VERSICHERUNGSKARTE: Was ist das und wo kann man am Hafen in Ancona nach Auskunft fragen?
2.Welche Einschränkungen bestehen für einzuschiffende Fahrzeuge, die auf Dritte ausgestellt sind (Firmenwagen eingeschlossen) ?
3.Welche Einschränkungen sind für einzuschiffende Leihwagen vorgesehen?
4.Welche Ausweise benötigt auszureisende Erwachsene?
5.Welche Ausreise benötigt man bei auszureisenden Minderjährigen?
6.Ist es Pflicht bei der Einschiffung das Symbol des ITALIENSICHEN HERKUNFTSLAND auf dem Fahrzeug anzubringen?
7.Müssen Fernsehkameras und andere ELEKTRONISCHE GERÄTE vor dem Einschiffen gemeldet werden?
8.Wie und wo kann man am Hafen von Ancona die RÜCKERSTATTUNG DER MEHRWERTSTEUER erhalten?
9.Welche Einschränkungen bestehen für Erd- oder Flüssiggas betriebene Fahrzeuge
10.Welche Einschränkungen bestehen für die Einschiffung von Tieren?
11.Gibt es am Hafen einen beaufsichtigten Parkplatz für Reisende die sich zu Fuss einschiffen?

Antworten:

1. Antwort: die grüne Versicherungskarte ist eine Erweiterung der Versicherungspolice des Kraftfahrzeugs für Schäden, die ausserhalb Italiens vorfgefallen sind. Jede Versicherungsgesellschaft hat mit den jeweiligen Ländern besondere Vereinbarungen abgeschlossen. Überprüfen Sie vor der Abfahrt, ob Ihre Grüne Versicherungskarte das zu besuchende Land für Schadensfälle abdeckt (auf der Rückseite der Versicherungspolice können Sie dies überprüfen). Sollte das Zielland nicht mitversichert sein, ist es notwendig, bevor Sie Italien verlassen eine Integration zu Ihrer Grünen Versicherungkarte zu erwerben. Dies können Sie am Wechselschalter des Hafen-Bahnhofs erledigen.

Bemerkung: diese Gesetzesregelung ist in Italien rechtskräftig. In bezug auf andere Länder raten wir den Reisenden sich vor Reiseantritt ausführlich zu erkundigen.

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2. Antwort: sollte das Fahrzeug auf Private oder auf eine Firma ausgestellt sein, benötigt der Fahrer eine unterzeichnete Volmacht vom Fahrzeugbesitzer oder vom Besitzer/Geschäftsführer der ausgestellten Firma. Die Vollmacht muss von einem Amtsangestellten beglaubigt werden.

Bemerkung: diese Gesetzesregelung ist in Italien rechtskräftig. In bezug auf andere Länder raten wir den Reisenden sich vor Reiseantritt ausführlich zu erkundigen.

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3. Antwort: ein Leihwagen darf das italienische Gebiet nur verlassen, falls auf dem Autoleihvertrag die Ausreisegenehmigung wiedergegeben ist.

Bemerkung: diese Gesetzesregelung ist in Italien rechtskräftig. In bezug auf andere Länder raten wir den Reisenden sich vor Reiseantritt ausführlich zu erkundigen.

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4. Antwort: das hängt alles von den auserwählten Zielländern ab:
Griechenland – Personalausweis: es besteteht keine Kontrollpflicht seitens der Grenzpolizei
Kroatien und Bosnien – diese sind keine EU-Länder, deshalb benötigt man generell den Passausweis, jedoch dank besonderen Vereinbarungen, die zwischen der italienischen und der kroatischen und bosnischen Regierung abgeschlossen wurden, ist es ausreichend sich mit dem gültigen Personalausweis zur Polizeikontrolle zu begeben. Bei allen anderen Ländern sind Sie gebeten sich mit dem Passausweis zur Grenzpolizei zu begeben.

Es ist ausserordentlich wichtig das Gültigkeitsdatum Ihrer Ausweise vor der Abreise zu überprüfen, da all diejenigen, die ohne gültigen Ausweispapiere nach Ancona kommen an der Grenze abgehalten werden und die Reise nicht antreten dürfen.
Ausnahmen bestehen auch nicht im Falle von Ausweisverlust oder Diebstahl: es kann selbstverständlich eine gewöhnliche Diebstahlerklärung bei der Grenzpolizei abgegeben werden, jedoch wird die Ausreise dennoch nicht gestattet.

Bemerkung: diese Gesetzesregelung ist in Italien rechtskräftig. In bezug auf andere Länder raten wir den Reisenden sich vor Reiseantritt ausführlich zu erkundigen.

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5. Antwort: die Minderjährigen müssen mit einem Personalausweis ausgestattet sein, der von der Herkunftsgemeinde ausgestellt wurde und vom Polizeipräsidium samt der Ausreisegenehmigung der Eltern und unter Namenangabe der Begleiter beglaubigt werden muss. Es ist Minderjährigen ab 14 Jahren gestattet alleine zu reisen, jedoch wird auch in diesem Fall eine Ausreisegenehmigung der Eltern benötigt.
Als Alternative können Minderjährige bis zum 16. Lebensjahr auf dem Passausweis eines begleitenden Erwachsen eingetragen werden (sei es ein Elternteil oder ein anderer Erwachsener). Ab dem 16, Lebensjahr kann der Passausweis beantragt werden.
Vergewissern Sie sich vor der Abreise beim Polizeipräsidium, da nicht alle Extra-Schengen Ländern, die von Ancona aus erreichbar sind, den Personalausweis der Minderjährigen als gültigen Ausweis für die Ausreise akzeptieren, z.B. in Kroatien gelten sie in Bosnien nicht.

Bemerkung: diese Gesetzesregelung ist in Italien rechtskräftig. In bezug auf andere Länder raten wir den Reisenden sich vor Reiseantritt ausführlich zu erkundigen.

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6. Antwort: Die internationalen Verkehrsregelungen schreiben vor, dass Fahrzeuge, die im Ausland unterwegs sind mit einem erkennbaren Symbol des Herkunftslandes ausgestattet werden müssen. Es sind Geldstrafen für Fahrzeugbesitzer vorgesehen, dessen Fahrzeuge ohne dieses Symbol fahren.

Bemerkung: diese Gesetzesregelung ist in Italien rechtskräftig. In bezug auf andere Länder raten wir den Reisenden sich vor Reiseantritt ausführlich zu erkundigen.

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7. Antwort: falls das Elektrogerät einen klaren Verschleiss aufweist, ist keine Meldung am Zollamt notwendig. Es werden nur selten Kontrollen dieser Art am Hafen von Ancona durchgeführt, insbesondere bei EU-Bürgern. Falls das Gerät jedoch neu ist und man kein Risiko eingehen will, sollte man sich zum Zollamt des Hafens beim Varco da Chio begeben und eine Meldung unterzeichnen.

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8. Antwort: Aussereuropäische Bürger, die nicht in Italien wohnhaft sind und sich für die Ausreise in ein aussereuropäisches Land einschiffen und einen Mindestbetrag von Eur 180,79 (ehemalige Lit. 350.000) ausgegeben haben, dürfen einen Rückerstattungsantrag der Mehrwertsteuer am Hafen von Ancona stellen.
Wer daran interessiert ist einen Rückerstattungsantrag zu stellen, soll sich zum Zollamt am Varco da Chi begeben unter Vorlage von:
- Personalausweis
- Rechnung, die gut leserlich auf den Antragsstellenden ausgestellt sein muss (und demzufolge exakt mit dem vorgelegten Personalausweis übereinstimmen soll) unter Angabe folgender Aufschrift„Art. 38/4 für das Ausland bestimmte Gut“
- erworbene Gut, wofür die Rückerstattung beantragt wird
Die obenangegebenen Unterlagen sind unerlässliche Voraussetzungen.
Wir erinneren daran, dass die Rückerstattung der Mehrwertsteuer am letzten Zollamt der EU beantragt werden muss, dass Sie vor Ihrer Abfahrt besuchen. Sollten Sie von Ancona mit einem anderen Verkehrsmittel abreisen (Zug, Flugzeug), dann dürfen Sie den Rückerstattungsantrag nicht am Hafen stellen.

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9. Antwort: Jede Seefrachtgesellschaft die in Ancona Halt macht akzeptieren Erdgas oder Flüssiggas betriebene Fahrzeuge, vorausgenommen der Tank ist leer, da es sich um gefährliche Gase handelt. Einige Gesellschaften bestehen sogar auf die GAS FREE – Zertifikate, welche die Leerung der Gastänke bestätigen. Sollten Sie bei Ankunft im Hafen aufgefordert werden dieses Zertifikat vorzuweisen, wenden Sie sich an die Hafenkomandantur, die Ihnen die notwendigen Informationen geben werden.

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10. Antwort: Haustiere werden bei den in Ancona abfahrenden Schiffen meistens kostenlos eingeschifft (aber nicht überall). Kleine Haustiere können zusammen mit dem Haustierbesitzer reisen, die folgendlich Zugang zu den gemeinschaftlichen Räumlichkeiten haben, voraussgesetzt, dass diese in vorgesehenen Käfigen untergebracht sind.
Die mittelgrossen bis grossen Haustiere müssen einen Maulkorb tragen und an der Leine festgebunden sein, sie haben kein Zugang zu den gemeinschaftlichen Räumlichkeiten und reisen in Käfigen, die die meisten Seefrachtgesellschaften besitzen und auf der höchsten Brücke untergebracht sind (als Alternative können Garageflächen benutzt werden). Die Haustierbesitzer müssen einen internationalen Impfausweiss vorweisen und sich um die Fütterung Ihrer Tiere kümmern.
Diese sind die allgemeinen Richtlinien: wir raten deshalb die Seefrachtagentur bei der Reservierung darüber zu informieren, um keine bösen Überraschungen beim Check-in zu erleben.

Sollte es sich nicht um Haustiere handeln, werden sie in den meisten Fällen nicht am Bord des Schiffes akzeptiert. Bitte kontaktieren Sie für weitere Informationen die Seefrachtagentur.

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11. Nein, auf dem Hafengelände gibt es keine Parkplätze auf denen Fahrzeuge mehrere Tage stehen gelassen werden dürfen. Jedoch befindet sich 50 Meter vom Hafeneingang entfernt das Parkhaus TRAIANO. Für Auskünfte über Reservierungen und Preise können Sie sich an die folgende Nummer wenden 071-203834

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Wir danken der Finanzbehörde, der Grenzpolizei und den Seefrachtagenturen für die Zusammenarbeit.

   
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